Die Präsidentenwahl in Italien dauert nun schon vier Tage. Noch immer haben die Parteien sich auf keinen Namen einigen können. Welche Macht hat der Staatspräsident – und was unterscheidet ihn vom Premier?
Rom. Die Präsidentenwahl in Italien ist fast so undurchschaubar wie die Ernennung des Papstes im Vatikan. Wie genau funktioniert die Wahl? Warum dauert sie so lange? Und welche Befugnisse hat das Staatsoberhaupt überhaupt? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu Amt und Urnengang:
Wer kann zum Staatspräsidenten von Italien gewählt werden? Es braucht nur drei Bedingungen: der Präsident oder die Präsidentin (letzteres gab es bislang nicht in der Geschichte Italiens) muss mindestens 50 Jahre alt sein, die italienische Staatsbürgerschaft besitzen und alle „bürgerlichen und politischen Rechte“ genießen. Die Amtszeit dauert sieben Jahre. Auch wenn eine zweite Amtszeit nicht durch die Verfassung ausgeschlossen ist, gab es diesen Fall erst einmal.
Wie wird in Italien gewählt? 1009 Wahlberechtigte gibt es, alle Parlamentarier aus beiden Kammern, dazu die Senatoren auf Lebenszeit und 59 regionale Delegierte. In den ersten drei Wahlgängen braucht es eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Ab dem vierten Wahlgang reicht auch die einfache Mehrheit – also 505 Stimmen. Gewählt wird bis zu einem Ergebnis. Der Rekord für die meisten Wahlgänge datiert aus dem Jahr 1971 – damals brauchte es sage und schreibe 23 Versuche.
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