Auch wenn die Inzidenzen nur langsam steigen, müssen Italien-Urlauber mit Einschränkungen rechnen. Ungeimpfte dürfen nur noch mit Tests in Museen, Stadien oder die Gastronomie.
Rom. Das Tal nach der dritten Welle ist ziemlich schmal: Seit Anfang Juli steigen die Infektionszahlen in Italien wieder an. 5321 neue Corona-Fälle meldeten die Behörden allein am ersten Sonntag im August. In den vergangenen 28 Tagen wurden rund 132.548 Menschen in Italien positiv auf den Virus getestet. Im Schnitt liegt die Sieben-Tage-Inzidenz bei 75,5 – allerdings weichen einige beliebte Urlaubsorte davon ab.
Spitzenreiter ist die Region Sizilien mit einem 7-Tage-Mittelwert von 1428 neu gemeldeten Fällen. Die Insel Sardinien weist einen 7-Tage-Mittelwert von 343 auf. In Ligurien, mit der Hafenstadt Imperia und La Spezia steigen die neu gemeldeten Fälle langsam an. Der Mittelwert liegt hier bei 170.
In der Region Emilia-Romagna, wo die Adriaküste mit dem Badeort Rimini liegt, sind die Zahlen der neugemeldeten Fälle zuletzt gesunken.
Das sagt das Auswärtige Amt: Italien gilt derzeit nicht als Risikogebiet, daher wird auch von Urlaubsreisen nicht abgeraten. Allerdings gilt in Italien derzeit der Notstand.
Das muss vor einer Reise nach Italien erfolgen: Derzeit gibt es für Einreisende aus Deutschland keine Quarantänepflicht. Allerdings müssen alle Reisen vorher online angemeldet werden. Wer sich in den vergangenen 14 Tagen vor der Einreise in Großbritannien aufgehalten hat, muss einen Negativtest vorweisen und verpflichtend für fünf Tage in Quarantäne.
Alle aus Deutschland Einreisenden (ab sechs Jahren) müssen das grüne EU-Zertifikat vorlegen – also belegen, dass sie geimpft, von Corona genesen oder negativ auf das Virus getestet sind. Der negative Antigen- oder PCR-Test darf maximal 48 Stunden alt sein. Der Nachweis kann digital, aber auch in Papierform vorliegen.
Wer nur durch Italien durchreist, kann dies bis zu 36 Stunden ohne Einschränkungen und Testpflicht tun. Flugreisende brauchen aber generell ein Zertifikat, das die Airlines in der Regel schon beim Check-in verlangen.
Das passiert vor Ort: Es gilt weiterhin der gesundheitliche Notstand. An Bahn- und Flughäfen gibt es Temperaturmessungen. In allen Innenbereichen und öffentlichen Gebäuden, also auch auf Bahnhöfen und Flughäfen ist Maskenpflicht.
Derzeit gibt es kaum größere Einschränkungen, Restaurants und Bars haben normal geöffnet. Allerdings führt die italienische Regierung ab dem 6. August fast im gesamten öffentlichen Leben einen verpflichtenden „grünen Pass“ ein.
Das bedeutet: Wer dann in Innenräumen speisen und trinken will, wer Museen, Theater oder Konzerte, Stadien, Schwimmbäder oder Fitnessstudios besuchen will, muss zwingend geimpft (hier reicht eine Dosis), innerhalb der vergangenen sechs Monate von Corona genesen oder negativ getestet sein (maximal 48 Stunden). Gleiches gilt für Geschäftsreisende beim Besuch von Messen und Kongressen.
In Zügen und öffentlichen Verkehrsmitteln gilt vorerst nur weiter die Maskenpflicht, aber auch hier könnte die Regierung die Regelungen verschärfen, spätestens im September soll darüber erneut beraten werden.
Eine generelle Maskenpflicht gilt zudem auch im Freien, immer dann, wenn der Mindestabstand zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
Rückkehr nach Deutschland: Corona-Infektionen sind weltweit immer noch sehr dynamisch. Angesichts des großen Touristenaufkommens hat das Bundeskabinett beschlossen, die Testanforderungen für Touristen auszuweiten. Die neue Testpflicht gilt seit dem 1. August. Demnach müssen Personen ohne EU Covid-Zertifikat einen negatives Testergebnis bei der Rückkehr nach Deutschland vorweisen.
Das Testergebnis darf höchstens 72 Stunden (PCR) oder 48 Stunden (Antigen) alt sein. Kinder unter 12 Jahren sind von der Nachweispflicht ausgenommen. Ein Verstoß gegen diese Regelungen kann ein Bußgeld zur Folge haben.