Auch im härtesten Arbeitskampf müssen in Spanien drei von vier Zügen fahren. In Großbritannien gelten jetzt ähnliche Regeln – die aber bald wieder gestrichen werden könnten.
London, Madrid, Rom. Im vergangenen Jahr hat Großbritannien das Streikrecht eingeschränkt – mit ähnlichen Maßnahmen, wie sie jetzt auch in Deutschland diskutiert werden. Mit dem sogenannten „Strikes (Minimum Service Level) Act“ vom Juli 2023 kann die Regierung Vorschriften erlassen, die eine Mindestversorgung an bestimmten Streiktagen vorschreiben.
Eine Reihe von Sektoren sind betroffen, etwa die Gesundheitsversorgung und das Transportwesen. Im Zugverkehr hat die Regierung zum Beispiel ein Mindestniveau von 40 Prozent festgelegt.
Arbeitgeber müssen vor einem Streik Personal benennen, das sie für die Aufrechterhaltung des Mindestdienstniveaus für erforderlich halten. Die betroffenen Arbeitnehmer dürfen nicht streiken und könnten entlassen werden, wenn sie gegen die Weisung verstoßen.
Auch die Gewerkschaften werden in die Pflicht genommen: Wenn sie keine „angemessenen Schritte“ unternehmen, um die Mindestversorgung sicherzustellen, können sie auf Schadenersatz in Höhe von bis zu einer Million Pfund (etwa 1,2 Millionen Euro) pro Streiktag verklagt werden.
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Co-Autoren: Torsten Riecke, Sandra Louven